Konstituierende Sitzung des Stabilitätsrates
Die Errichtung des Stabilitätsrates ist einer der wesentlichen Bestandteile der Föderalismusreform II, die der Deutsche Bundestag am 29. Mai 2009 und der Bundesrat am 12. Juni 2009 beschlossen haben. Gemäß Artikel 109a GG ist die zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates die laufende Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder, um drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen rechtzeitig einleiten zu können. Die Haushaltsüberwachung erfolgt auf der Grundlage jährlicher Berichte des Bundes und der einzelnen Länder an den Stabilitätsrat. Diese Berichte enthalten die Darstellung bestimmter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen sowie eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen.
In seiner konstituierenden Sitzung hat der Stabilitätsrat grundlegende Beschlüsse zur Herstellung seiner Arbeitsfähigkeit gefasst:
- Die vom Stabilitätsrat beschlossene Geschäftsordnung sieht vor, dass der Stabilitätsrat zweimal jährlich - im Mai und im Oktober - zusammentritt. Der Bundesfinanzminister und der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz wechseln sich jährlich in der Sitzungsleitung ab, wobei der Wechsel zur Jahresmitte erfolgt. Der Stabilitätsrat hat zur Vorbereitung seiner Sitzungen einen Arbeitskreis Stabilitätsrat eingesetzt, dem Vertreter des Bundesfinanzministeriums, der Landesfinanzministerien und des Bundeswirtschaftsministeriums angehören. Zur Unterstützung des Stabilitätsrates ist ein Sekretariat eingerichtet worden.
- Der Stabilitätsrat hat vier allgemein geltende Kennziffern zur regelmäßigen Haushaltsüberwachung beschlossen, die in den jährlichen Berichten darzustellen sind: der strukturelle Finanzierungssaldo, der Schuldenstand, die Kreditfinanzierungsquote und die Zins-Steuer-Quote. Diese sind in hohem Maße geeignet, ein umfassendes Bild über die Haushaltslage des Bundes und der Länder abzugeben.
- Für die einzelnen Kennziffern hat der Stabilitätsrat Schwellenwerte beschlossen, deren Überschreitung auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweisen kann. Der Stabilitätsrat leitet eine Prüfung ein, ob beim Bund oder in einem Land eine Haushaltsnotlage droht, wenn bei der Mehrzahl der Kennziffern die Schwellenwerte überschritten sind.
- Der Stabilitätsrat hat außerdem das methodische Vorgehen bei der ebenfalls im Stabilitätsratsgesetz vorgesehenen Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung festgelegt.
Mit der Implementierung eines umfassenden Haushaltsüberwachungssystems betreten Bund und Länder Neuland. Mit den Beschlüssen der konstituierenden Sitzung ist der Stabilitätsrat in der Lage, bereits in diesem Jahr mit der Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder zu beginnen. Die Finanzminister von Bund und Ländern stimmen jedoch darin überein, das derzeit gefundene Instrumentarium in absehbarer Zeit kritisch zu evaluieren und auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen.
Quelle: Pressemeldung Bundesministerium der Finanzen
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