Restrukturierungsgesetz für Banken muss nachgebessert werden
Der heute im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf für ein Restrukturierungsgesetz überzeugt noch nicht. Im parlamentarischen Verfahren muss gründlich nachgebessert werden. Der Ansatz ist zwar richtig: Ein Insolvenzrecht für Banken ist überfällig, um für die Zukunft Rettungsmaßnahmen auf Kosten des Steuerzahlers auszuschließen und den Großbanken die implizite Staatsgarantie zu nehmen. Mit dem nun vorliegenden Restrukturierungsgesetz können jedoch Großbanken auch künftig darauf vertrauen, im Zweifel mit Steuermilliarden gerettet zu werden.
Ungenügend und ungerecht ist die Bankenabgabe. Wenn mit ihr künftige Bankenrettungen vorfinanziert werden sollen, ist sie mit rund einer Milliarde Euro pro Jahr viel zu mikrig. Allein für die bisher geleisteten Kapitalhilfen des Bundes dürfte es in den nächsten 20 Jahren zu einer Schieflage wie jener der Commerzbank nicht kommen. Ansonsten müssen wie schon in dieser auch in der nächsten Krise wieder die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Zeche übernehmen.
Der Einbezug von nicht-systemischen Banken wie den Sparkassen, Volksbanken oder auch den Baugenossenschaften mit Spareinrichtung in die Bankenabgabe hingegen ist ungerecht: Sie sollen zur Vorfinanzierung der Rettung systemischer Banken beitragen, dürfen aber nicht mit einer Hilfe rechnen, wenn sie selbst in eine Schieflage geraten. Das ist in etwa so, als wenn man Fahrradfahrern eine Kfz-Versicherung vorschreibt.
Das beabsichtigte Reorganisationsverfahren, in das Gläubiger, Anteilseigner und ein Gericht eingebunden werden müssen, ist viel zu zeitintensiv. Wir wissen aus der Krise, dass im Ernstfall nur ein Wochenende bleibt, um Schieflagen abzuwenden. Richtig und wichtig wäre es gewesen, ein Bankentestament verpflichtend vorzuschreiben, in dem die Banken kontinuierlich darlegen , wie sie im Krisenfall ihre eigene Abwicklung oder die Heraustrennung vorab definierter systemrelevanter Funktionen organisieren wollen.
Können sie das nicht, muss die Bank verkleinert werden. Jedes Chemieunternehmen verfügt über Krisenpläne - es ist nicht nachvollziehbar, wieso nicht auch Banken dieser Verpflichtung nachkommen müssen.
Es fehlt ein Mechanismus, der Banken in Schieflage automatisch und im Zweifel gegen den Willen und zulasten von Anteilseignern und Gläubigern Liquidität und Kapital sichert. Mit den so genannten CoCo-Bonds oder einer Parallelregelung zu § 225 der Insolvenzordnung, wonach zur Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens die Ansprüche nachrangiger Gläubiger im Zweifel als erlassen gelten, liegen auch entsprechende Ansätze vor. Zu Gunsten der Gläubiger von Banken - also vor allem Versicherungen und anderen Banken - hat Schwarz-Gelb hier auf überzeugende Lösungen verzichtet
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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