Die Koalitionsfraktionen reagieren auf die ab 2027 geltende Anhebung des Herstellerabschlags im Beitragssatzstabilisierungsgesetz um 8,5 Prozentpunkte mit dem Vorschlag zur Bildung einer unabhängigen Sonderkommission. Ziel ist die Ausarbeitung von Ausnahmeregelungen, die Investitionsanreize setzen und die inländische Arzneimittelproduktion absichern. Das BPI hat ein eigenes Konzept für eine transparente Standortklausel vorgelegt, das klare Investitions-, Bindungs- und Kontrollkriterien beinhaltet. Es gewährleistet eine mehrjährige Betriebsbindung, Kumulierungskontrolle, Rückforderungsmechanismen sowie europäische Beihilfekonformität und präzise zeitliche Befristungen.
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Pharmastandort in Gefahr: Abschlagserhöhung könnte Produktionsverlagerungen ins Ausland fördern
Das im Juli 2026 beschlossene Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht umfangreiche Einsparungen im Gesundheitssystem vor. Kern der Reform ist die Verdoppelung des Herstellerabschlags von sieben auf 15,5 Prozent, um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungen zu entlasten. Vertreter der Pharmaindustrie äußern erhebliche Bedenken, da sie eine Abwanderung von Produktionskapazitäten ins Ausland befürchten. Diese könne zu Unterbrechungen in den Lieferketten führen und die Versorgungssicherheit von Patienten mit essenziellen Arzneimitteln in Deutschland gefährden. Dringend wird nachgebessert.
Entschließungsantrag fordert Kommissionsbildung für Ausnahmen zur Stabilisierung des Gesundheitswesens
Im Zuge der Novellierung des Beitragssatzrechts haben die Regierungsfraktionen einen Entschließungsantrag formuliert, der die Einrichtung einer Regierungs- und Wirtschafts-Kommission verlangt. Diese soll analysieren, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen vom erhöhten Herstellerabschlag befreit werden können, wenn sie nachweislich in den Ausbau ihrer Produktionsanlagen investieren. Ziel ist es, Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland zu fördern, Versorgungssicherheit zu garantieren und gleichzeitig fiskalische Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen zu bewahren. Kriterienkatalog und jährliche Wirkungsmessungen sind verbindlich vorgesehen.
Dr. Kai Joachimsen erklärt faires BPI-Konzept für nachhaltige Standortförderung
Im Rahmen der Einrichtung einer Sonderkommission legte der BPI ein umfassendes Konzeptpapier vor, das klare Regeln für eine zielgerichtete Unterstützung des pharmazeutischen Produktionsstandorts in Deutschland definiert. Dr. Kai Joachimsen erklärte, dass der Fokus auf messbaren Investitionsschritten, Modernisierungsmaßnahmen und nachhaltiger Wertschöpfungskette liegt. Indem ausschließlich nachweisbare Projekte gefördert werden, soll das Instrument eine effiziente Mittelverwendung garantieren und das Gießkannenprinzip durch eine bedarfsorientierte Standortförderung ablösen. Es beinhaltet Fristen, Höchstbeträge und Rückforderungsregelungen. Klare Evaluationskriterien.
Ausbau von Resilienz, Diversifizierung Voraussetzung für Abschlagsbefreiung laut BPI
Das BPI-Papier verankert als Voraussetzung für den Erlass des erhöhten Herstellerabschlags klar definierte, vermeidbare und messbare Maßnahmen, die sich auf Investitions- und Instandhaltungsentscheidungen in bestehenden Produktions- sowie Lieferkettenstrukturen beziehen. Befreit werden nur Unternehmen, die tatsächliche Modernisierungsvorhaben, Kapazitätserweiterungen, Diversifizierungen des Produktportfolios oder Strategien zur Resilienzsteigerung realisieren können. Erfüllungspflichten umfassen Eigenbelege, fortlaufende Berichte, Fristen und verbindliche Standortbindungsfristen. Zusätzliche Kontrollmechanismen garantieren Transparenz, Rückforderungsoptionen sichern fiskalische dauerhafte Stabilität, während das Konzept eine klare europarechtliche Konformität.
Verpflichtender Investitionsnachweis und umfassende Kumulierungskontrolle bilden Kern der Standortklausel
Mit der Standortklausel soll sichergestellt werden, dass staatliche Förderungen gezielt an Unternehmen vergeben werden, die sich langfristig vor Ort engagieren. Hierzu ist eine mehrjährige Bindung von Betrieb und Standort vorgeschrieben. Zusätzlich wird eine strenge Kumulierungskontrolle durchgeführt, um Doppelförderungen zu unterbinden. Investitionsfortschritte müssen durch regelmäßige Berichte belegt werden. Bei Nichterfüllung der festgelegten Kriterien greifen sofortige Rückforderungsregelungen, die den Förderbetrag anteilig zurückführen. Diese Maßnahmen gewährleisten Transparenz, Rechtssicherheit, wirksame Kontrolle und planbares Investitionsumfeld.
Befristete Förderprogramme mit Höchstgrenzen garantieren finanzielle Planbarkeit im Gesundheitswesen
Nach Ansicht des BPI sichern enge zeitliche Rahmen und definierte Obergrenzen für Zuschüsse die Solidität des Beitragssatzes, ohne die Förderintensität grundsätzlich in Frage zu stellen. Befristete Finanzhilfen schaffen klare Planungsperspektiven, während strikte Summenbegrenzungen das finanzielle Risiko für die Sozialversicherungen minimieren. Mit dieser Kombination aus Laufzeitbegrenzung und Höchstsummen wird die Haushaltsdisziplin gefördert und die Vorhersehbarkeit von Auszahlungen gewährleistet, was der Stabilität des Gesundheitssystems zugutekommt. Diese Maßnahme trägt zur Finanzplanung im Gesundheitsbereich.
Klausel darf nicht nur deutsche Vorprodukte oder Herkunft berücksichtigen
Das vorgesehene Regelwerk integriert zwingende EU-rechtliche Bestimmungen, die eine einseitige Ausrichtung auf Arzneimittel deutscher Herkunft oder inländischer Vorstufen verbieten. Erhebliche Beihilfen müssen ordnungsgemäß bei der Europäischen Kommission nach den Vorgaben des EU-Beihilfenrechts notifiziert werden. Erst nach erfolgreicher Prüfung und offiziellem Freigabeverfahren dürfen staatliche Fördermaßnahmen aktiviert werden. Laufende Evaluationsprozesse und Berichtspflichten gewährleisten dabei, dass alle Anforderungen der europäischen Wettbewerbsvorschriften kontinuierlich eingehalten werden. Zur Wahrung der Rechtskonformität sind Sanktionen bei Verstößen vorgesehen.
Die vorgeschlagene BPI-Standortklausel setzt auf zielgerichtete Förderung von Investitionen in Produktionsanlagen und Lieferketten, indem sie klare, messbare Kriterien definiert. Nur Projekte, die Modernisierung, Erweiterung oder Diversifizierung belegen, sind beihilferechtlich begünstigt. Mehrjährige Standortbindung, Nachweispflichten und Rückforderungsregelungen verhindern Fehlanreize. Höchstfördervolumen und zeitliche Befristungen schützen die Beitragssatzstabilität. Europäische Vorgaben gewährleisten Kompatibilität mit EU-Recht. Dadurch entsteht Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und eine widerstandsfähige Arzneiversorgung. Sie stärkt lokale Produktion, schafft Arbeitsplätze und sichert Versorgung.

