Kleiner Ratgeber: So lesen Sie Arbeitszeugnisse richtig

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Jeder Arbeitnehmer hat zum Ende seines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Verlangt der Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zeugnis, so muss der Arbeitgeber auch die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers beschreiben. Spätestens jetzt kommt es oft zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn die Beurteilung nicht wie erwartet ausgefällt.

Wohlwollen vs. Wahrheit

Ein Arbeitszeugnis muss wahr und wohlwollend sein und hier beginnt der Spagat für den Arbeitgeber. Das Zeugnis darf das berufliche Fortkommen des ehemaligen Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren, andererseits müssen die gemachten Angaben auch der Wahrheit entsprechen. Eine durchgängig schlechte Arbeitsweise muss demnach auch ihren Niederschlag in der Bewertung im Zeugnis finden, denn „Wahrheit geht vor Wohlwollen“. Anderenfalls könnte sich der Zeugnisersteller im schlimmsten Fall sogar gegenüber dem neuen Arbeitgeber schadenersatzpflichtig machen. Die Verpflichtung zur wohlwollenden Beurteilung im Zeugnis soll aber den Arbeitgeber nicht zur Schönfärberei drängen, sondern wo angebracht zu konstruktiver Kritik.

Auf der anderen Seite schuldet der Arbeitnehmer nur eine Arbeitsleistung „mittlerer Art und Güte“. Jede abweichende Beurteilung muss deshalb gut begründet und – im Falle eines Arbeitsgerichtsprozesses – auch beweisbar sein. Genauso muss der Arbeitnehmer Beispiele und Beweise vorlegen können, wenn er eine bessere Beurteilung im Zeugnis erreichen will.

Um negative Bewertungen nicht zu offensichtlich herauszustellen, hat sich deshalb heute ein sogenannter Zeugnis-Code entwickelt, mit der dem zukünftigen Arbeitgeber mehr oder weniger deutliche Hinweise gegeben werden sollen.

Geheime Botschaften im Arbeitszeugnis

Der Arbeitgeber hat verschiedene Möglichkeiten negative Beurteilungen in „Codes“ zu verschlüsseln:

  • Diskrepanz zwischen Inhalt und Form: Auch ein vom Wortlaut her sehr positives Zeugnis kann eine negative Beurteilung ausdrücken, wenn auf die Ausfertigung nicht die gleiche Sorgfalt verwendet wurde wie auf den Inhalt.
  • „beredtes Schweigen“: Wird auf eine üblicherweise erwartete Aussage verzichtet, drängt sich dem Leser des Zeugnisses berechtigter Weise der Verdacht auf, dass es hier nichts Positives zu sagen gibt.
  • ausweichende Formulierungen: ähnlich verhält es sich, wenn Selbstverständlichkeiten besonders positiv hervorgehoben wird (z.B. Pünktlichkeit bei einem Filialleiter)
  • Passivierung: Werden im Zusammenhang mit der Leistungsbeurteilung vorwiegend passive Formulierungen verwendet, wie „Aufgaben, die ihm übertragen wurden …“, deutet das auf fehlende Eigeninitiative hin.

Hilfestellung bei der Interpretation

Hilfe bei der Interpretation von Arbeitszeugnissen erhalten Sie im Internet oder bei Fachanwälten für Arbeitsrecht entsprechende Hilfe bei aufkommenden Fragen. So finden Sie zum Thema Arbeitszeugnisse und Zeitwertkonten: weitere Informationen z.B. bei heldt-zuelch.de . In jedem Fall sollten Sie Ihr Zeugnis vor einer Bewerbung bei einem potentiellen neuen Arbeitgeber genau auf diese versteckten „Fallen“ überprüfen und gegebenenfalls ein neues Arbeitszeugnis anfordern.

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