Verbraucherkanzlei rät zu anwaltlicher Beratung im Online-Check

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Im Rahmen eines Verfahrens der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat das Landgericht Halle den Fiat-Chrysler-Mutterkonzern Stellantis Europe S.p.A. dazu verurteilt, 15 Prozent Schadensersatz zu zahlen. Dieses Urteil betrifft ein Wohnmobil von Dethleffs, das mit einem Fiat Ducato Multijet 2,3 der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet ist. Es betont die Relevanz der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf unzulässige Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen. Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Dieselfahrern, insbesondere Wohnmobil-Besitzern, zu einer anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check, um ihre Rechte zu sichern.

Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt im Fiat-Abgasskandal bei Wohnmobilen

Im Zuge der Ermittlungen im Fiat-Abgasskandal seit Sommer 2020 liegt der Fokus der Staatsanwaltschaft Frankfurt vor allem auf den betroffenen Wohnmobilen. Der Fiat Ducato wird von den meisten Herstellern als Basisfahrzeug verwendet. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft wurden im Jahr 2020 etwa 200.000 Freizeitfahrzeuge als betroffen eingestuft. Dem Fiat-Diesel Multijet wird vorgeworfen, unzulässige Abschalteinrichtungen zu besitzen, die die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber im normalen Straßenverkehr einhalten.

Urteil: Fahrlässiges Handeln führt zu Schadensersatz

In einem Verfahren vor dem Landgericht Halle wurde der Fiat-Chrysler-Mutterkonzern Stellantis Europe wegen fahrlässigem Handeln im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Gericht berücksichtigte dabei die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Schadensersatz wurde auf 15 Prozent des Netto-Kaufpreises des Wohnmobils festgelegt. Obwohl das Gericht keine Absicht oder sittenwidriges Handeln seitens Stellantis feststellte, wurde die Verwendung einer Timerfunktion als unzulässig angesehen.

Grundlegende Linie der Rechtsprechung stärkt Verbraucher im Abgasskandal

Das Urteil des Landgerichts Halle bestätigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs im Abgasskandal. Das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen wird als fahrlässiges Handeln angesehen. Diese Entscheidungen stärken die Position der Verbraucher und es ist bemerkenswert, dass ein deutsches Gericht einen italienischen Hersteller zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt hat.

BGH klärt Sachverhalt: Vorsatz und Sittenwidrigkeit im Wohnmobil-Abgasskandal

Der Bundesgerichtshof hat erstmals seine Position zum Abgasskandal bei Wohnmobilen dargelegt. Der BGH erkennt fahrlässiges Handeln als möglichen Grund für einen Differenzschaden nach deutschem Sachrecht an. Eine entscheidende Frage ist, ob in den Wohnmobilen eine Abschalteinrichtung eingebaut ist oder nicht. Der BGH betont, dass die Regeln zum Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal auch auf Wohnmobile anwendbar sind. Vorsatz und Sittenwidrigkeit wurden in diesem Urteil nicht behandelt, könnten jedoch in anderen Verfahren geklärt werden.

Erfolgsaussichten im Dieselskandal steigen – Individualklage empfohlen

Die jüngsten rechtlichen Entwicklungen haben die Chancen der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal erheblich gesteigert. Dies gilt auch für den Abgasskandal bei Fiat Chrysler. Um Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste zu vermeiden, ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen und seine Ansprüche rechtzeitig vor Gericht geltend zu machen. Eine Individualklage bietet gute Erfolgsaussichten, da die aktuelle Rechtsprechung den Verbrauchern entgegenkommt. Der kostenfreie Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer unterstützt Verbraucher dabei, den richtigen Weg aus dem Dieselskandal zu finden.

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